Geburtsschäden

Entstehung, Folgen und rechtliche Möglichkeiten

Rechtsanwälte Patientenhaftung Hamburg

Die Geburt eines Kindes ist einer der wichtigsten und schönsten Momente im Leben einer Familie. Umso schwerwiegender sind die Folgen, wenn es während der Schwangerschaft, der Geburt oder im Wochenbett zu Fehlern kommt, die zu gesundheitlichen Schäden bei dem Neugeborenen oder der Mutter führen. Solche sogenannten Geburtsschäden können das gesamte Leben der Betroffenen und ihrer Familien nachhaltig beeinflussen und stellen eine besondere Herausforderung dar – medizinisch, rechtlich und emotional.

Das Geburtsschadensrecht kann das erlittene Leid zwar nicht ungeschehen machen, aber es eröffnet die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. So erhalten betroffene Familien Unterstützung und Entlastung, um die Folgen des Geburtsschadens besser bewältigen zu können.

Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Geburtsschadensrecht engagiert zur Seite und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess.

Was versteht man unter einem Geburtsschaden?

Ein Geburtsschaden liegt vor, wenn das Kind oder die Mutter während der Schwangerschaft, der Geburt oder unmittelbar danach durch medizinische Fehler gesundheitliche Schäden erleiden.

Zu den häufigsten Ursachen von Geburtsschäden zählen:

Verspätete oder fehlerhafte Reaktion auf Notfälle: Werden Warnsignale wie auffällige kindliche Herztöne im CTG nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu einem Sauerstoffmangel mit schweren Folgen kommen.

Unzureichende Überwachung und Betreuung: Mangelnde Kontrolle während Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge kann dazu führen, dass Komplikationen wie Infektionen, Geburtsstillstand oder Fehlbildungen übersehen werden.

Fehlerhafte Durchführung von Notkaiserschnitten: Verzögerungen oder unsachgemäße Durchführung können bleibende Schäden bei dem Kind verursachen.

Unsachgemäßer Einsatz von Geburtshelfern: Der fehlerhafte Gebrauch von Zange oder Saugglocke kann zu Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Nervenläsionen führen.

Fehler bei der Medikation oder Narkose: Falsch dosierte Schmerz- oder Betäubungsmittel können Mutter und Kind gefährden.

Mögliche Folgen eines Geburtsschadens für die Familie

Die Auswirkungen eines Geburtsschadens sind vielfältig und reichen von körperlichen bis zu psychischen Beeinträchtigungen. Bei dem neugeborenen Kind kann es beispielsweise zu Hirnschäden, Lähmungen (z.B. Zerebralparese), Entwicklungsverzögerungen, Frakturen oder Nervenverletzungen kommen. Bei der Mutter sind schwere Geburtsverletzungen, chronische Schmerzen oder psychische Belastungen wie posttraumatische Belastungsstörungen mögliche Folgen. Die emotionale Belastung betrifft oftmals die gesamte Familie. Auch der Vater und die Geschwister müssen den Schock und die Trauer über die Diagnose verarbeiten. Schuldgefühle, Ängste und Unsicherheiten begleiten häufig den Alltag. Hinzu kommen finanzielle Herausforderungen, zum Beispiel durch Kosten für Therapien, Pflege, Hilfsmittel und Umbauten. Oft ist ein Elternteil gezwungen, seine Erwerbstätigkeit einzuschränken oder sogar aufzugeben. Meist verändert sich der Alltag, da die Organisation des Familienlebens komplexer wird. Arztbesuche, Therapien und Pflege erfordern Zeit, Energie und Anpassungsfähigkeit.

Welche Ansprüche Ihrer Familie zustehen

Kommt es infolge eines Behandlungsfehlers zu einem Geburtsschaden, können den betroffenen Familien verschiedene Ansprüche gegen das Krankenhaus, die Ärzte und Hebammen zustehen. Dazu gehören insbesondere Schmerzensgeld für das erlittene körperliche und seelische Leid, der Ersatz von Behandlungskosten und Pflegeaufwendungen sowie die Übernahme von Kosten für notwendige Therapien, Hilfsmittel oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen. In vielen Fällen besteht auch ein Anspruch auf eine lebenslange Rente zur Sicherstellung der Versorgung des geschädigten Kindes.

Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche sorgfältig und setzen diese konsequent für Sie durch.

Unsere rechtliche Unterstützung für Ihre Familie

Wir wissen, wie belastend und herausfordernd ein Geburtsschaden für die gesamte Familie sein kann – sowohl emotional als auch finanziell. Als auf das Geburtsschadensrecht spezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Wir prüfen sorgfältig mögliche Behandlungsfehler und setzen Ihre Ansprüche durch, damit Sie und Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung und Versorgung erhalten. Von der ersten Beratung über die medizinische Begutachtung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt von Empathie, Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung getragen wird. Ihre Rechte und das Wohl Ihres Kindes stehen dabei für uns an oberster Stelle.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir setzen uns für Sie und Ihr Kind ein – kompetent, erfahren und ausschließlich auf Patientenseite.

Vermuten Sie durch einen Geburtsschaden geschädigt zu sein?

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.