Medizinprodukt-haftung

Ihre Rechte bei fehlerhaften Produkten

Rechtsanwälte in Kanzlei Hamburg Medizinrecht

Was ist ein Medizinprodukt?

Medizinprodukte sind speziell für medizinische Zwecke entwickelte Produkte, die vom Hersteller zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Hierzu zählen unter anderem Implantate, Prothesen, Injektionsprodukte, medizinische Instrumente, Katheter, Herzschrittmacher, Dentalprodukte, künstliche Augenlinsen sowie ärztliche Instrumente und medizinische Software.

Auch Produkte, die Stoffe oder Zubereitungen enthalten oder mit solchen beschichtet sind – und die bei separater Verwendung als Arzneimittel gelten würden – fallen unter den Begriff der Medizinprodukte, sofern sie zusätzlich eine Wirkung auf den menschlichen Körper entfalten. Im Gegensatz zu Arzneimitteln, deren Hauptwirkung pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch erfolgt, beruht die Hauptwirkung von Medizinprodukten in der Regel auf physikalischen Mechanismen.

Wer haftet bei fehlerhaften Medizinprodukten?

Kommt es durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt zu einem Schaden, haftet der Hersteller verschuldensunabhängig nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (§ 1 Abs. 1 ProdHaftG). Darüber hinaus kann eine Haftung nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Vorschriften (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB) bestehen.

Wichtig zu wissen: Als Hersteller gilt nicht nur das produzierende Unternehmen, sondern auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. Ebenso kann eine Haftung des Vertreibers bestehen.

Unsere Kanzlei ist auf die Medizinprodukthaftung spezialisiert und ermittelt für Sie den richtigen Anspruchsgegner.

Was gilt es bei der Vermutung auf einen Produktfehler zu beachten?

Fehlerhafte Medizinprodukte werden häufig durch behandelnde Ärzte erkannt, beispielsweise durch auffällige Blutwerte infolge von Metallabrieb bei Prothesen. Auch Rückrufaktionen der Hersteller können auf Mängel hinweisen, selbst wenn diese oft als reine Vorsichtsmaßnahme deklariert werden.

Für betroffene Patienten haben fehlerhafte Medizinprodukte häufig erhebliche gesundheitliche Einschränkungen zur Folge, die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen. Die Bestimmung der Höhe dieser Ansprüche ist komplex, sodass die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts unerlässlich ist.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Hersteller eines fehlerhaften Medizinprodukts Ihnen bereits eine Summe zur Abfindung des Schadens angeboten hat. Da es sich häufig um große Unternehmen handelt, ist diesen an einer zügigen Abfindung gelegen, um mediale Aufmerksamkeit sowie gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir sind mit den typischen Fallstricken der Hersteller vertraut, die es zu vermeiden gilt und empfehlen daher auch bei bereits vorliegendem Abfindungsangebot die Konsultation unserer fachkundigen Rechtsanwälte.

Mit unserer umfassenden Erfahrung setzen wir Ihre Ansprüche effektiv durch, um Ihre Schäden sowohl für die Vergangenheit als auch die Zukunft angemessen abzusichern.

Besonderheiten bezüglich der Verjährung

Für die Verjährung gilt nach der Vorschrift des § 12 Abs. 1 ProdHaftG die Besonderheit der sog. „taggenauen Verjährung“. Anders als die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist, beginnt die Verjährung für Produktfehler nicht erst mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über diese Aspekte.

Wir setzen Ihre Ansprüche gemeinsam mit Ihnen durch

Vermuten Sie einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt? Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit umfassender rechtlicher Expertise. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, helfen Ihnen bei der Sicherung wichtiger Unterlagen und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Herstellern, Vertreibern und deren Versicherern durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.